Behörde schränkt Nutzung von Gewässern wegen Trockenheit ein.

Klar, am Sonnabend am Sonnabend dürften Gewitter samt ordentlichem Regen die eine oder andere Grillparty bzw. das sommerliche im-Gras-Wasauchimmertun vermasselt haben. Aber dennoch sieht’s in den einschlägigen Feuchtgebieten ziemlich trocken aus und Besserung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die nächste Runde “Hochsommer für alle” ist bereits bestellt und wird ab morgen serviert.

Was Hobbygärtner ärgert und Bauern jammern lässt (Aber das ist ja die häufigste Lautäußerung dieses Berufsstandes), setzt den Gewässern und ihren Bewohnern nicht nur zu, sondern bedroht Fisch, Lurch und was da sonst noch kreucht und fleucht in ihrer Existenz. Und was sagt die dafür zuständige Untere Wasserbehörde? Gibt Alarm: “Die langanhaltende Hitze im Juni und die fehlenden Niederschläge in den vergangenen Monaten machen unseren Gewässern zu schaffen. Auch bald nach den Niederschlägen der vergangenen Tage war, zuerst in den kleinen, dann in den größeren Gewässern, wieder eine Wasserführung im bedenklichen Niedrigwasserbereich zu verzeichnen. Die geringen Wasserstände führen bei der Sonneneinstrahlung zur Erhöhung der Wassertemperatur, der Sauerstoffgehalt im Gewässer sinkt. Je wärmer es wird, umso weniger Sauerstoff kann das Wasser aufnehmen. Sinken die Werte unter 3 mg/l wird es für die Lebewesen im Gewässer kritisch. An einigen Messstellen wird dieser Wert bereits unterschritten. Kleinere Gewässer sind teilweise schon trockengefallen. Massenentwicklung von Blaualgen sind auch an Fließgewässern zu beobachten.”

Und die Konsequenzen? “Es ist deshalb erforderlich, die Wasserentnahmen einzuschränken. Wir weisen somit darauf hin, dass die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern auch durch die Anlieger an Gewässern und Eigentümern von Gewässern nicht mehr ohne wasserrechtliche Erlaubnis erfolgen darf. Das gilt insbesondere für die Entnahme mit Pumpen.” Im Klartext: Wer bisher Kolchose oder Garten per Pumpe mit Wasser aus Parthe, Pösgraben oder einem anderen Fließgewässer erquickt hat, muss das ab sofort ebenso unterlassen wie das mechanisierte Wässern aus dem nahen Löschteich. Anderenfalls droht böser Schmerz fürs Konto, denn das Landratsamt hat angekündigt, die Einhaltung des Verbotes durch verstärkte Kontrollen durchzusetzen. Pumpenden Missetätern drohen Bußgelder. Einziger Lichtblick: Der Gemeingebrauch, d.h. in diesem Fall das Schöpfen mit Handgefäßen aus dem natürlichen Gewässer, ist bis auf Weiteres möglich.   André Dreilich

Ein PS von der Unteren Wasserbehörde für alle, die es genau wissen wollen: Grundsätzlich ist für die Wasserentnahme eine wasserrechtliche Erlaubnis von der Wasserbehörde erforderlich. Ausnahmsweise kann der Eigentümer des Gewässergrundstückes oder der Eigentümer des daran angrenzenden Grundstückes ohne Erlaubnis Wasser entnehmen. Diese Ausnahme gilt jedoch nur, wenn keine Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes bzw. keine Veränderung der Wasserbeschaffenheit zu erwarten ist. Die gegenwärtige geringe Wasserführung, die Aufwärmung durch die intensive Sonneneinstrahlung und die fehlende Verdünnung für weiterhin erforderliche Stoffeinleitungen führen bereits zu einer Stresssituation im Ökosystem Gewässer. Weitere Wasserentnahmen, insbesondere mittels Pumpe, verschlechtern die Wasserführung und die Verdünnung noch. Der erlaubnisfreie Eigentümer- und Anliegergebrauch ist somit nicht mehr zulässig. Selbst die Wasserentnahmen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wurde, sind eingeschränkt. Aus dem Gewässer darf nur so viel Wasser entnommen werden, dass immer noch ein ökologischer Mindestwasserabfluss im Fließgewässer verbleibt. Weitere Regelungen zur Einstellung der Entnahme bei Niedrigwasser sind im Wasserrechtsbescheid enthalten.

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