Die wundersame Geschichte vom kleinen und vom großen PoP

Sie sind da: In der vergangenen Woche wurden in Borsdorf und Panitzsch im Auftrag der Deutschen Glasfaser GmbH (DGF) die Hauptverteiler für das künftige Breitbandnetz aufgestellt. Diese sogenannten PoPs befinden sich in Borsdorf neben dem Bauhof in der Leipziger Straße 2 und in Panitzsch in der Borsdorfer Straße am „Alten Konsum“. Während der Borsdorfer PoP neben der Bushaltestelle beinahe unscheinbar ist, ist sein Panitzscher „Bruder“ mit sechs Meter Länge und knapp zweieinhalb Meter Breite nicht zu übersehen; noch dazu, da er eingangs des Weges durch die Parthenaue steht.

Eher unscheinbar: Der Hauptverteiler in der Leipziger Straße in Borsdorf. Foto: André Dreilich

Für die unterschiedlichen Größen gibt es einen simplen Grund: „Die Dimensionierung ist abhängig von der Anzahl der Anschlüsse, die der PoP aufnimmt“, erklärt DGF-Sprecher Dennis Slobodian. „In Borsdorf sind es 700, in Panitzsch rund 1500.“ Diese Zahl entspricht nicht der Menge der aktuell abgeschlossenen Verträge, sondern der Zahl der Haushalte bei Vollversorgung des Gebietes. Die Glasfaserkabel würden so verlegt, dass auch künftig alle Interessenten angeschlossen werden können, sagt Slobodian.

Der Hauptverteiler in Panitzsch hat Garagenformat. Foto: André Dreilich

Angesichts der schieren Dimension des garagengroßen PoP in Panitzsch haben sich zahlreiche Anwohner überrascht bis entsetzt die Augen gerieben. Wer sich die Örtlichkeit im Geoportal des Landkreises Leipzig genauer anschaut (über „Inhaltsverzeichnis“ lassen sich verschiedene Karteninhalte abrufen), erhält weitere Informationen: Der PoP steht im Landschaftsschutzgebiet „Parthenaue“ und im Flora-Fauna-Habitat. Die Standortwahl sei in Absprache mit der Gemeinde erfolgt, macht Dennis Slobodian auf Anfrage von parthenspatz.de deutlich. Kriterien seien Ausbauplanung und Netzinfrastruktur gewesen, außerdem die Verfügbarkeit der Flächen, die die DGF gekauft habe. „Dazu fanden Vor-Ort-Gespräche mit Bauamt und Bauhofleiter statt.“ Alternative Standorte seien nicht geprüft worden. „Das war nicht notwendig, denn es hat ja einen Konsens gegeben“, begründet Dennis Slobodian. Das bestätigt auch Marcus Planert, der Leiter der Borsdorfer Bauverwaltung: „Wir haben unser Einverständnis erklärt.“

Dass beim Landratsamt keine gesonderte Baugenehmigung beantragt wurde, begründen DGF und Gemeinde damit, dass es sich bei dem Hauptverteiler um ein so genanntes verfahrensfreies Bauvorhaben nach § 61 der Sächsischen Bauordnung handele. Dort sind unter Ziffer 4 u.a. tatsächlich „Anlagen, die der Telekommunikation … dienen“ als verfahrensfrei aufgeführt; allerdings nur bis zu einer Grundfläche von 10 Quadratmetern … und nun? Der Parthenspatz bleibt an der Sache dran.  André Dreilich

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