Anliegerpflichten? Mir doch egal! Passiert ja nichts …

Eigentlich ist es simpel. Ganz simpel. “Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.” So steht’s im Grundgesetz, Artikel 14. Für alle, denen das zu abstrakt ist, steht es in der Borsdorfer Straßenanliegersatzung noch einmal deutlicher. Kurz gesagt: Eigentümer eines Grundstückes sind verpflichtet, den angrenzenden Gehweg einschließlich Parkbuchten und Schnittgerinne (Anmerkung des Autors: Ich liebe dieses altertümliche Wort) mindestens einmal wöchentlich von Schmutz. Unkraut und Laub zu befreien. Ob Eigentümer das selbst tun oder diese Aufgabe an andere übertragen, ist ihnen überlassen. Nur: Der Dreck muss weg.

Und wie sieht’s in der Praxis aus? Geht man mit offenen Augen durch Borsdorf, Panitzsch und Zweenfurth, bietet sich ein überwiegend erfreulicher Anblick. Saubere Gehwege, kaum Wildwuchs – unsere Gemeinde kann sich sehen lassen. Die ganze Gemeinde? Nein, ein paar unbeugsame Gallier (äh … Eigentümer) leisten Widerstand bzw. sind schlicht und einfach zu faul, vor ihrer eigenen Tür zu kehren. Besonders deutlich wird das dort, wo der Grundeigentümer keine “eigene Tür” hat, wie z.B. auf dem Foto über diesen Beitrag. Da aus dem erträumten Deal mit Aldi nichts geworden ist, wird nun auf den nächsten Käufer gewartet … und das Grün wächst …

Ähnlich ist es auch im alten Panitzscher Dorfkern. Dort steht zwischen Teich- und Hauptstraße eine Reihe von sechs historischen Wohnhäusern; fünf davon sind saniert, das sechste bietet in seinem Verfall einen jämmerlichen Anblick. Obwohl der Eigentümer dieses Schandflecks kaum mehr als einen Steinwurf entfernt wohnt, sieht er seine Anliegerpflichten wohl eher als lockere Kür …

Anliegerpflichten? Das sieht nicht jeder Eigentümer so … Foto: André Dreilich

Und was tut die Gemeinde Borsdorf? Die Verwaltung hält es offensichtlich mit dem Sprichwort “Papier ist geduldig”. Wäre es das nicht, könnten säumige Anlieger auf dem Weg der Ersatzvornahme oder durch eine Geldbuße aus ihrem Schlummer geweckt werden. Immerhin stellt § 8 der Borsdorfer Straßenanliegersatzung Geldbußen von bis zu 500 Euro in Aussicht, wenn denn die Verwaltung tätig würde …   André Dreilich

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