Vor rund drei Wochen hat parthenspatz.de exklusiv über die dubiosen Vorgänge im Zusammenhang mit der Aufstellung des Hauptverteilers („PoP“) der Deutschen Glasfaser GmbH in Panitzsch berichtet. Dabei wurde vor allem eines deutlich: Sowohl die Bauherren als auch die Borsdorfer Bauverwaltung demonstrierten ihre Unkenntnis der Rechtslage, denn sie wähnten, dass für das Bauwerk mit einer Grundfläche von rund 14,4 Quadratmetern keine Baugenehmigung erforderlich sei. Durch die Recherchen von parthenspatz.de wurde das Bauordnungsamt des Landkreises Leipzig aktiv und nahm das Projekt näher unter die Lupe.
Das Resultat: Der garagengroße, strahlendweiße „Kasten“ macht seiner Farbe keine Ehre, denn er ist das was umgangsssprachlich als Schwarzbau bezeichnet wird. Und nun? Vom Landratsamt gibt es dazu die Aussage, dass eine Abstimmung mit der Gemeinde stattgefunden habe. „Wir wirken gemeinsam darauf hin, dass nachträglich noch ein Bauantrag gestellt wird. Solche Telekommunikationsvorhaben sind in der Regel bauplanungsrechtlich zulässig, aber … über einer Grundfläche von zehn Quadratmetern genehmigungspflichtig. In anderen Bundesländern gelten andere Regelungen, z.B. sind in Nordrhein-Westfalen solche Bauten bis zu einer Grundfläche von 20 Quadratmetern verfahrensfrei.“ André Dreilich
Ein kommentierendes PS des Verfassers: Ende gut, alles gut? Nein. Dass ein „nichtsächsischer“ Planer sich mit den länderspezifischen Unterschieden im Baurecht nicht auskennt, ist in gewisser Weise verständlich. Dass er nicht in die Sächsische Bauordnung schaut, schon peinlich. Dass aber das Bauamt einer sächsischen Kommune nicht über solche Ungereimtheiten stolpert und zudem das Vorhaben an einem sensiblen Standort wie der Parthenaue einfach absegnet („Wir haben unser Einverständnis erklärt“), ist, gelinde gesagt, blamabel. Mindestens.